Das Strafrecht ist die Rechtsdisziplin, die die Strafgewalt des Staates regelt. Aufgrund der Tragweite unserer Firma und auch dadurch, dass der Gründungspartner dieser Kanzlei nationales und internationales Ansehen genießt, sowie mit eine langjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt in Suarez und Solórzano zählt, bieten wir Rechtsverteidigungen mit hohem Mehrwert.

Wir bieten Dienstleistungen im Bereich der Beratung, Anklage und Verteidigung an, und schreiten vom ersten Moment an in die Vorbereitung von Anklagen oder Strafanträgen ein. Darüber hinaus decken wir alle Arten von Straftaten ab, wie z.B.

  • Fälschungen
  • Städtisches Strafrecht
  • Straftaten gegen Arbeitnehmerrechte
  • Straftaten gegen das Leben und körperliche Unversehrtheit
  • Straftaten gegen die persönliche Freiheit.
  • Straftaten gegen die Privatsphäre, das Recht auf das eigene Image und die Ehre
  • Straftaten die das Eigentum betreffen.

Wirtschafts- und Unternehmensstrafrecht

Die Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit juristischer Personen hat die traditionelle Kontextualisierung des Strafrechts der Einzelpersonen verändert. Sozioökonomische Straftaten spielen eine immer vorherrschendere Rolle in unseren Gerichten.
In Suárez & Solórzano Abogados widmen wir dieser Art von Verfahren, sowohl bei der Ausarbeitung privater Anklagen als auch bei der Verteidigung von Angeklagten, besondere Aufmerksamkeit
Die Spezialisierung auf diesem Gebiet ist das Resultat, ein Teil des Teams spanischer Strafverteidiger gewesen zu sein, die den heute so genannten “Wirtsehafts Strafrecht“ gegründet haben.
Dieser Sektor, der sich in der Strafrechtsabteilung der Autonomen Universität von Madrid entwickelt hat, hat zu mehreren Publikationen geführt zu denen wir beigetragen haben. Dies macht uns wiederum zu Referenz in diesem Sektor, insbesondere in Bezug auf:

  • Untreue
  • Straftaten gegen geistiges und gewerbliches Eigentum
  • Unternehmensanleihen
  • Straftaten gegen das Finanzamt und die Sozialversicherung
  • Betrug
  • Geldwäsche
  • Straftaten Gegenüber dem Geregelten Markt sowie Verbrauchern

Stadtstrafrecht

Internationales Strafrecht

Verfahren gegen die Justizverwaltung

  • Fehlanklage
  • Strafvereitelung
  • Falschaussage

 

Mit der Reform des Strafgesetzbuchs gemäß Gesetz 5/2010, wird die strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen eingeführt. Unternehmen sind heutzutage anfällig für Straftaten und werden mit den vom Strafgesetzbuch festgelegten Strafen bestraft.

Der neue Artikel 31 bis des Strafgesetzbuchs sieht vor, dass juristische Personen von dieser strafrechtlichen Verantwortlichkeit befreit werden können indem sie eine Reihe von Anforderungen erfüllen. Einer dieser Anforderungen ist, dass das Verwaltungsorgan mit Wirksamkeit und vor der Begehung der Straftat, Organisations- und Verwaltungsmodelle annimmt und ausführt welche geeignete Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen umfassen, um so mögliche Straftaten zu verhindern oder, das Risiko das eine Strafe erst begangen wird zu reduzieren.

Bei Suárez & Solórzano Abogados verfügen wir im Rahmen des Criminal Compliance-Programm über umfassende Erfahrung in der Erstellung von Instrumenten die der Kontrolle dienen. Dabei werden Risikoaktivitäten identifiziert bei denen das Unternehmen Straftaten begehen kann. Wir erstellen Verfahren, Protokolle und Verwaltungsmodelle die die Begehung dieser Straftaten verhindern. Ebenso erstellen wir ein Disziplinarverfahren um Verstöße gegen die gesetzlich festgelegten Maßregelungen zu ahnden und Führungskräfte und Arbeitnehmer in diesem Bereich zu beraten.

  • Abfassung, Verhandlung und Überprüfung von Verträgen.
  • Verteilung gemeinsamen Gutes.
  • Vertragliche und außervertragliche Verantwortung.
  • Mahnwesen.
  • Kompensation.
  • Pachtgeld, Zwangsräumung, etc.
  • Des Eigentums.
  • Von Personen.
  • Von Darlehen.
  • Klageverjährung.
  • Trennung und Scheidung.
  • Geldrente.
  • Nichteinhaltung von Strafe oder behördlicher Vereinbarung.
  • Güterregelung der Ehe.
  • Bruch/ Aufhebung der eheähnlichen Gemeinschaft.
  • Versorgungsausgleich ( Ehegattenunterhalt der nach spanischem Recht dazu dient im Rahmen einer Trennung oder Scheidung.
  • Maßnahmen der Erneuerung.
  • Gerichtliche Entmündigung.
  • Planung und Erstellung von Testamenten sowie Beratung.
  • Erbübertrag.
  • Beratung bei Erbteilungen und Erbschaftsauseinandersetzungen.
  • Erbanspruch.
  • Testamentsverfassung.
  • Rechtshilfe in Gerichtsverfahren bei gerichtlicher Erbteilung.
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Arbeitsunfälle
  • Billigung
  • Geschäftsleitungsverträge
  • Kündigungen
  • Mahnwesen
  • Pensionen und Ruhestand
  • Arbeitsregelungs Protokoll
  • Illegale Versetzung von Arbeitnehmern
  • Arbeitsgerichtsverfahren
  • Tarifverträge

Das Kunstrecht ist eine vom Gründungspartner der Kanzlei gegründete Rechtsabteilung. Dessen Anliegen und Leidenschaft für die Kunst haben ihn veranlasst ein multidisziplinäres Team aus Rechtsanwälten verschiedener Rechtsgebiete zu führen, die INTEGRAL-Beratung anbieten welche auf die Besonderheiten der komplexen Kunst- und Kulturwelt und der Verwaltung des kulturellen Erbes abgestimmt sind.

Wir bestehen ebenso aus einem Team hochspezialisierter Experten für geistige Eigentumsrechte, die über umfassende Erfahrung mit dem Angebot von Dienstleistungen aller Art in Bezug auf Fragen des gewerblichen- und geistigen Eigentums, neue Technologien und den Datenschutz verfügen.

  • Marken und Patente
  • Einschränkungen der Urheberrechte

Unser Team von Anwälten berät Sie ganzheitlich in Immobilienangelegenheiten. Dabei widmen wir uns hauptsächlich folgenden Handlungsfeldern:

  • Baumangel und Konstruktionsfehler
  • Bauvertragswidrigkeit
  • Anfechtungsklage
  • Redaktion von Immobilienverträgen
  • Zivilrechtlich
  • Arbeitsrechtlich
  • Strafrechtlich
  • Vermögensverantwortung
  • Verletzungen
  • Abfassung, Verhandlung und Überprüfung von Verträgen.
  • Verteilung gemeinsamen Gutes.
  • Vertragliche und außervertragliche Verantwortung.
  • Mahnwesen.
  • Kompensation.
  • Pachtgeld, Zwangsräumung, etc.
  • Des Eigentums.
  • Von Personen.
  • Von Darlehen.
  • Klageverjährung.

Wir haben unsere eigene Abteilung für Einwanderungsgesetze, Suárez Einwanderungsrecht, in der wir Menschen und kleinen Unternehmen zur Verfügung stehen, die diesbezüglich Beratung benötigen. Hier finden sie Antwort auf alle Arten von rechtlichen Fragen und Verfahren die diesen Bereich abdecken.

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